Gewinn

Gewinn – Was ist der Gewinn?

Der Gewinn ist der Überschuss, der in einer bestimmten Periode erwirtschaftet wird. Zur Gewinnermittlung werden verschiedene Rechenwege herangezogen.

Der Gewinn sagt aus, wie viel ein Unternehmen „verdient“ hat – also, welchen Überschuss es erzielt hat. Die Ermittlung des Gewinns ist intern für die Unternehmenssteuerung und extern für die Unternehmensbewertung enorm wichtig.

Der Gewinn kann dabei auf unterschiedliche Art und Weise definiert werden: Betriebswirtschaftslehre, Handelsrecht, Steuerrecht und internes Rechnungswesen legen variierende Begriffsbestimmungen und Berechnungen vor:

Gewinn in der Betriebswirtschaftslehre

Der Begriff „Gewinn“ ist in der Betriebswirtschaftslehre nicht eindeutig definiert, sondern umfasst verschiedene Deutungen.

Gewinn (Nominalkapitalerhaltung)

Im Rahmen der Nominalkapitalerhaltung ist ein Gewinn dann erzielt, wenn das Eigenkapital vermehrt wurde.

Gewinn (Realkapitalerhaltung)

Nach der Realkapitalerhaltung liegt ein Gewinn hingegen dann vor, wenn das Eigenkapital um mehr als die Inflationsrate gestiegen ist.

Gewinn (Substanzerhaltung)

Im Gegensatz dazu spricht die Substanzerhaltung von Gewinn, wenn der im Rahmen des Cashflow ermittelte Unternehmenswert gestiegen ist.

Gewinn im internen Rechnungswesen

Im internen Rechnungswesen wird der Begriff „Gewinn“ anders definiert als in der Betriebswirtschaftslehre. Die Kostenrechnung besagt, dass ein Gewinn dann vorliegt, wenn die Erlöse die Kosten übersteigen.

Erlöse sind Erträge, die direkt mit dem betrieblichen Leistungsprozess in Zusammenhang stehen. Erlös meint dabei den Wertzuwachs eines Unternehmens in Form von produzierten Gütern / Dienstleistungen, egal ob diese tatsächlich verkauft wurden. Umsatz / Einnahme und Erlös können, müssen also nicht identisch sein.

Betriebsfremde Erträge, z.B. aus dem Aktienhandel, fließen hier nicht ein.

Berechnung des Gewinns (internes Rechnungswesen)

Zur Berechnung des Gewinns im Rahmen der Kostenrechnung wird eine einfache Formel herangezogen:

Gewinn = Erlös – Kosten

Die Erlöse umfassen dabei nur betriebliche Erträge, also die Umsatzerlöse und Zinserträge.

Zu den Kosten werden ebenfalls nur betriebliche Kosten gezählt, also z.B. Lohnkosten, Kosten für Büromittel oder Rohstoffe.

Der Gewinn nach Kostenrechnung wird auch als Betriebsgewinn bezeichnet.

Gewinn im Handelsrecht

Ein Gewinn liegt nach der Gewinn-, und Verlustrechnung (GuV) laut § 242 Abs. 2 HGBdann vor, wenn die Erträge die Aufwendungen übersteigen.

Dabei fließen in die GuV alle erbrachten Erträge eines Unternehmens ein, also – anders als in der Kostenrechnung – auch betriebsfremde Erträge wie Erträge aus dem Aktienhandel.

Berechnung des Gewinns (Handeslrecht)

Der Gewinn eines Unternehmens wird im Rahmen der GuV folgendermaßen berechnet:

Gewinn = Ertrag – Aufwand

Der Ertrag umfasst dabei alle Erträge eines Unternehmens, also auch Erträge aus dem Aktienhandel oder Mieterträge aus betriebsfremden Grundstücken.

Der Aufwand umfasst ebenso auch nichtbetriebliche Aufwendungen wie Spenden, Kosten aus Diebstahl oder Forderungsausfälle.

Der Gewinn nach Gewinn-, und Verlustrechnung wird auch als Unternehmensgewinnbezeichnet.

Gewinn im Steuerrecht

Und noch eine Art der Gewinnermittlung gibt es: Die Berechnung nach Steuerrecht, vor allem im Rahmen der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) nach § 4 Abs. 3 EStG.

Dabei werden zur Gewinnermittlung die Ausgaben von den Einnahmen abgezogen. Eine Einnahme bezeichnet dabei einen Zahlungseingang, während ein Erlös/Ertrag nicht unbedingt auch mit einer Einnahme korrelieren muss.

Berechnung des Gewinns (Steuerrecht)

Um den Gewinn nach EÜR zu berechnen, wird folgende Formel verwendet:

Gewinn = Einnahmen – Ausgaben

Einnahmen umfassen dabei alle Einzahlungen aus Erträgen, Ausgaben alle Auszahlungen aus Aufwendungen.

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