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Was ist Umsatz?
Der Begriff des Umsatzes oder Erlös hat zwei Bedeutungen. In der Betriebswirtschaftslehre ist es die Summe der Leistungen mit den entsprechenden Verkaufspreisen, welche in einer bestimmten Periode verkauft werden. Vor allem im Rechnungswesen wird der Umsatz auch als Erlös bezeichnet. Im Umsatzsteuerrecht ist Umsatz der Oberbegriff für Lieferungen und sonstige Leistungen, welche als unentgeltliche Wertabgaben und Verbringungen gelten.
Als Umsatz werden die Umsatzerlöse bezeichnet, wenn ein Unternehmen seine hergestellten Produkte und angebotenen Dienstleistungen verkauft und sich sodann Umsatzerlöse in einer bestimmten Periode ergeben.
Der Umsatz kann verringert werden durch die Erlösschmälerungen wie Skonto, Rabatte oder Boni, welche nicht zum Umsatz gehören, müssen von der Gesamtleistung des Unternehmens abgezogen werden. So zählt auch die Umsatzsteuer nicht zum Umsatz laut § 277 HGB.
Formel des Umsatzes
So kann der Begriff Umsatz vereinfacht auf die folgende Formel gebracht werden:
Der Umsatz ergibt sich aus der Anzahl der verkauften Produkte multipliziert mit dem Verkaufspreis und abzüglich der Erlösschmälerungen.
Zu den Erlösen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit zählen alle Erlöse aus dem Verkauf von typischen Produkten, die Erlöse aus der Vermietung und Verpachtung von typischen Erzeugnissen und die Erlöse für die typischen Dienstleistungen. So wird der Umsatz immer auf die eigentliche Betriebsleistung des Unternehmens bezogen.
Was gehört nicht zum Umsatz?
Zum Umsatz gehören nicht die leistungsfremden Erträge, welche aus dem Verkauf von Gegenständen und aus dem Anlagevermögen oder aus der Vermietung nicht selbst genutzter Gebäudeteile stammen. Bei eingenommenen Beträgen aus den betriebsfremden Leistungen zählen die sonstigen betrieblichen Erträge.
Besonderheit der großen Kapitalgesellschaften
Bei größeren Kapitalgesellschaften haben diese nach § 285 Nr. 4 HGB die Pflicht, ihre jeweiligen Umsatzerlöse im Anhang aufzugliedern. Die Gliederung soll nach Tätigkeitsbereichen und nach geografisch bestimmten Märkten vorgenommen werden. So wird eine Gliederung verlangt, welche vor allem darin besteht, wenn sich die einzelnen Tätigkeitsbereiche oder die verschiedenen geografischen Märkte voneinander erheblich unterscheiden.
Die Unterscheidung von Umsatz und Gewinn
Bei den Bezeichnungen Umsatz und Gewinn handelt es sich nicht um die gleichen Bedeutungen, da rein wertmäßig ein hoher Umsatz nicht mit dem Gewinn eines Unternehmens gleichzusetzen ist. Die erzielten Umsatzerlöse gehören zu den Kosten des Wareneinsatzes, der Produktion und des Absatzes gegenüber. Wobei der Gewinn letztendlich erst nach dem Abzug der Kosten ermittelt werden kann.
Umsatz und Absatz
Die Begriffe Umsatz und Absatz werden häufig gleichbedeutend verwendet. Bei dem Begriff Absatz handelt es sich aber um die verkaufte Produktanzahl und erst mit dem multiplizierten Verkaufspreis ergibt sich der entsprechende Umsatz.
Beispiel
Der Absatz von 100 verkauften Äpfeln ergibt, wobei der Verkaufspreis eines Apfels bei 1 Euro liegt, einen Umsatz von 100 €.